"Das Umweltbundesamt (UBA) fordert für das geplante Lieferketten-Gesetz eine Berücksichtigung von Umweltfaktoren. Im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) müsse daher auch der Klima- und Umweltschutz verankert werden, heißt es in einer Studie zur nachhaltigen Unternehmensführung, die die Dessauer Behörde in Auftrag gegeben hatte und die bereits am Montag veröffentlicht wurde. Das Kriterium müsse sowohl im NAP als auch im Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten (CSR-Konsenswerten) "als eigenständiger Teil der zu erfüllenden Sorgfaltspflichten" aufgeführt werden."
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