Ende 2024 wird die Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) eine neue Ära der Unternehmenstransparenz einläuten. Da die ersten Berichte im Rahmen dieser Richtlinie für das Geschäftsjahr 2024 erstellt werden müssen, setzen sich Unternehmen auf der ganzen Welt mit den damit verbundenen Implikationen auseinander. Die Anforderungen der CSRD richten sich zwar in erster Linie an Unternehmen mit Sitz in der EU, wirken sich aber auch auf Nicht-EU-Unternehmen aus, die in erheblichem Umfang in der EU tätig sind. Für Organisationen außerhalb der EU, die die Einhaltung der Vorschriften, ihre Glaubwürdigkeit und ihre Wettbewerbsposition wahren wollen, ist das Verständnis dieser Vorschriften jetzt von entscheidender Bedeutung.
Verständnis des erweiterten Geltungsbereichs der CSRD
Die CSRD, die seit Januar 2023 in Kraft ist, baut auf der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) auf und erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich. Durch die Einbeziehung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden, gleicht sich die CSRD an internationale Rahmenwerke wie die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und die Global Reporting Initiative (GRI) an. Diese Angleichung gewährleistet ein hohes Maß an Konsistenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Hauptziele der CSRD:
· Verbesserung der Rechenschaftspflicht von Unternehmen und der Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
· Vorgabe detaillierter Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG).
· Verankerung des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit, das sowohl die finanziellen als auch die umfassenderen gesellschaftlichen Auswirkungen von Unternehmenstätigkeiten hervorhebt.
Welche Unternehmen außerhalb der EU sind betroffen?
Der weitreichende Geltungsbereich der CSRD betrifft unter bestimmten Kriterien auch Unternehmen außerhalb der EU:
· Unternehmen, die an einem EU-regulierten Markt notiert sind und Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen halten.
· Unternehmen, die in der EU einen Jahresumsatz von über 150 Millionen Euro erwirtschaften und über EU-Niederlassungen mit einem Nettoumsatz von mindestens 40 Millionen Euro verfügen.
· Nicht-EU-Organisationen mit EU-Tochtergesellschaften, die die Kriterien für Großunternehmen erfüllen (z. B. mehr als 250 Beschäftigte mit Sitz in der EU, eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR oder ein Jahresumsatz von mehr als 40 Mio. EUR).
Mit diesem umfassenden Ansatz wird sichergestellt, dass alle Nicht-EU-Unternehmen mit einer bedeutenden Präsenz in der EU die gleichen hohen Berichtsstandards einhalten wie ihre in der EU ansässigen Pendants.
Umfassende doppelte Wesentlichkeit
Ein Eckpfeiler der CSRD ist das Konzept der doppelten Wesentlichkeit, das die Art und Weise, wie Unternehmen an die ESG-Berichterstattung herangehen, grundlegend neu definiert. Im Gegensatz zur traditionellen Finanzberichterstattung, die sich in erster Linie auf die Auswirkungen von ESG-Themen auf die finanzielle Gesundheit eines Unternehmens konzentriert, müssen Unternehmen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeit offenlegen, wie sich ihre Aktivitäten auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken.
So muss beispielsweise ein in Asien ansässiges Produktionsunternehmen mit europäischen Tochtergesellschaften nicht nur über die mit dem Klimawandel verbundenen finanziellen Risiken berichten, sondern auch darüber, wie seine Aktivitäten zu Emissionen und sozialen Auswirkungen beitragen. Die Durchführung gründlicher Wesentlichkeitsanalysen und die Integration umfassender Governance-Strukturen sind unerlässlich, um diese neuen Standards zu erfüllen.
Wichtige Schritte für Nicht-EU-Unternehmen zur Vorbereitung
Für Nicht-EU-Unternehmen, die der CSRD unterliegen, ist ein proaktiver Ansatz von entscheidender Bedeutung, um eine reibungslose Einhaltung zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Vorbereitungsstrategien:
1. Verständnis der ESRS-Anforderungen: Unternehmen müssen sich mit den ESRS-Leitlinien vertraut machen, die von der Europäischen Kommission gebilligt wurden. Mit ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen) und ESRS 2 (Allgemeine Angaben) zu beginnen, wird Nicht-EU-Unternehmen helfen, eine solide Grundlage für ihren Berichtsrahmen zu schaffen.
2. Bestehende Berichterstattungspraktiken evaluieren: Bewerten Sie die derzeitige Nachhaltigkeitsberichterstattung, um etwaige Lücken im Vergleich zu den CSRD-Standards zu ermitteln. Möglicherweise sind Verbesserungen erforderlich, um die detaillierten Datenerfassungs- und Berichtsanforderungen der Richtlinie zu erfüllen.
3. Implementierung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse: Die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist entscheidend. Dabei werden sowohl die finanziellen Auswirkungen von ESG-Themen als auch die ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Organisation bewertet.
4. Flexible Berichtssysteme sicherstellen: Es wird erwartet, dass sich die CSRD weiterentwickelt und bis Juni 2026 zusätzliche Leitlinien für Nicht-EU-Unternehmen veröffentlicht werden. Unternehmen sollten flexible Systeme einführen, die sich an zukünftige regulatorische Änderungen anpassen können.
5. Stärkere Einbeziehung der Lieferkette: Die CSRD legt einen starken Schwerpunkt auf die Transparenz der Wertschöpfungskette. Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern müssen Datenerhebungen in ihrer gesamten Lieferkette einleiten, Tools wie EcoVadis Ratings einführen und die Kommunikation mit ihren Lieferanten erleichtern.
Herausforderungen meistern
Komplexe Wertschöpfungsketten verwalten: Eine der größten Herausforderungen ist die Anforderung der CSRD an die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette. Unternehmen müssen Lieferanten und Partner einbeziehen, von denen viele nicht an die Detailgenauigkeit gewöhnt sind, die für die Einhaltung der CSRD erforderlich ist. Die Einrichtung zuverlässiger Datenerfassungsmechanismen und klarer Kommunikationswege ist von entscheidender Bedeutung.
Immer auf dem neuesten Stand bei regulatorischen Änderungen bleiben: Die CSRD unterliegt laufenden Anpassungen, was bedeutet, dass Unternehmen aufmerksam bleiben müssen. Die Vorbereitung auf mögliche Überarbeitungen und die Integration anpassungsfähiger Praktiken können Störungen bei der Einhaltung der Vorschriften minimieren.
Sicherheit für gemeldete Daten: Die CSRD erfordert eine ähnliche Sicherheit wie bei Finanzberichten. Nicht-EU-Unternehmen müssen eine externe Überprüfung einplanen, um die Glaubwürdigkeit ihrer Nachhaltigkeitsdaten zu erhöhen.
Einsatz von Technologie zur Einhaltung der CSRD und wie EcoVadis dabei unterstützt
Moderne Plattformen rationalisieren die Datenerfassung, -verwaltung und -berichterstattung, insbesondere für klimarelevante Informationen. Diese Tools ermöglichen es Unternehmen,:
· Effizientes Sammeln von Daten von Lieferanten.
· Erleichterung einer nahtlosen Kommunikation über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg.
· Abstimmung des Berichtsrahmens mit globalen Standards wie IFRS S2.
· Automatisierung und digitale Lösungen
Automatisierte Systeme verringern den Aufwand für die Verwaltung großer Mengen von ESG-Daten. Tools mit vorkonfigurierten Indikatoren und Berichtsvorlagen, wie sie EcoVadis anbietet, können die Übereinstimmung mit den EU-Standards sicherstellen und gleichzeitig den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Einhaltung der Vorschriften erheblich reduzieren.
Durch die Abstimmung unserer Lösungen auf die weltweit wichtigsten Rahmenwerke und Standards machen wir sie vollständig interoperabel und führen sie an einem Ort zusammen.
Da wir Unternehmen weiterhin auf dem Weg in die neue Ära der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung begleiten und die Offenlegung von Best Practices und Maßnahmen vorantreiben, ist die EcoVadis Intelligence Suite zu einem Eckpfeiler eines jeden Rahmens für nachhaltige Lieferkettenrisiken und Compliance geworden.
Sind Sie bereit, den nächsten Schritt zu tun? Kontaktieren Sie uns jetzt, um sicherzustellen, dass Sie vorbereitet sind.
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