Der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen“ beschlossen, die die EU-Richtlinie 2019/904 in deutsches Recht umsetzt. Der Bundestag hatte dem Entwurf am Tag zuvor zugestimmt. Dem Gesetzgeber zufolge soll die Erweiterung des Verpackungsgesetzes die Getrenntsammlung bestimmter Verpackungsabfallströme verbessern. Erstmals werde im Zuge dessen für bestimmte Verpackungen ein verpflichtender (Mindest-)Rezyklatanteil vorgeschrieben. Demnach entfallen ab 2022 fast alle bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen. Für Milch und Milcherzeugnisse gelte die Pfandpflicht allerdings erst ab 2024.
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