Zwei Jahre nach Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und mit der durch Omnibus I (Richtlinie EU 2026/470, in Kraft seit 18. März 2026) modifizierten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) liegt erstmals eine empirisch belastbare Grundlage zur Bewertung der Wirksamkeit menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten vor.
Studien und Praxiserfahrungen zeichnen ein konsistentes Bild: Lieferkettengesetze wirken, vor allem dort, wo Unternehmen Sorgfaltspflichten risikobasiert in bestehende Einkaufs- und Steuerungsprozesse integrieren. Drei unabhängige empirische Analysen, dass verbindliche Sorgfaltspflichten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht systematisch beeinträchtigen, im Gegenteil: Sie können messbar zur operativen Effizienz beitragen.





















