So sollen die neuen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für Unternehmen gelten, die ihren Hauptsitz in der EU haben, über 250 Mitarbeitende beschäftigen und einen jährlichen Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro weltweit erzielen. Ebenso sollen Unternehmen außerhalb der EU in den Geltungsbereich fallen, sofern sie mehr als 150 Millionen Euro Umsatz erzielen und mindestens 40 Millionen Euro davon in der EU erwirtschaften – und auch die Finanzwirtschaft soll laut dem neuen Entwurf eingebunden werden.
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