Die Europäische Union ist dabei, eine neue Verordnung zu verabschieden, der zufolge in der EU ansässige Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Importe und Exporte „frei von Entwaldung“ sind und keine Menschenrechte verletzen. Mit der Verordnung werden die rechtlichen Vorgaben festgelegt, die europäische Unternehmen beim Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und den Verlust von Biodiversität in ihren internationalen Lieferketten einhalten müssen.
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