
Seit dem 1. Januar ist das erste deutsche Lieferkettengesetz in Kraft - genauer gesagt: das "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz", so hat es der Bundestag genannt. Denn es verpflichtet große Unternehmen, bestimmte Maßnahmen bei sich und ihren Lieferanten zu ergreifen, deren Erfüllung als sorgfältiger Umgang mit den Rechten von Menschen und Umwelt gilt. Regelmäßige Risikoanalysen aller direkten Zulieferer, die Einrichtung von Beschwerdemöglichkeiten sowie Präventivmaßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt etwa zählen dazu.Eine Studie zur Umsetzung des Gesetzes in deutschen Unternehmen, die rbb24 Recherche exklusiv vorliegt, zeigt jedoch, dass sich die meisten Unternehmen noch nicht gut aufgestellt fühlen. Obwohl das Gesetz seit Jahresbeginn in Kraft ist, gaben nur etwa vier Prozent der befragten Unternehmen an, dass sie auf der organisatorischen Ebene sehr gut darauf vorbereitet seien, 70 Prozent dagegen sehen sich mittelmäßig bis sehr schlecht aufgestellt.
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