Die deutsche Bundesregierung hat bereits 2016 mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte deutsche Unternehmen aufgerufen, menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang ihren Lieferketten nachzukommen. Ziel des NAP ist es, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte umzusetzen und die menschenrechtliche Situation in den Wertschöpfungsketten national und weltweit zu verbessern.
Nicht nur die regulatorischen Anforderungen wachsen, sondern auch die Anforderungen der Stakeholder, wie Mitarbeitenden, Kunden und Investoren, die verantwortungsbewusstes Handeln von Unternehmen erwarten. Nachhaltige Beschaffung ist nicht mehr “nice to have”, sondern ein “must have”-Faktor für Geschäftskontinuität und Zukunftsfähigkeit.
Die Lösungen von EcoVadis, sowie die langjährige Erfahrungen in der Umsetzung regulatorischer Anforderungen zu Sorgfaltspflichten, wie dem Devoir de Vigilance in Frankreich, bieten Unternehmen ein ganzheitliches Spektrum an Werkzeugen und Expertise, um die Anforderungen des Lieferkettengesetzes proaktiv anzugehen und die Nachhaltigkeitsrisiken und -leistung in ihren Lieferketten intelligent zu bewerten und zu verbessern.