Ende April soll der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments über das geplante EU-Lieferkettengesetz abstimmen, das Unternehmen Vorgaben über Menschenrechte in ihren Lieferketten machen soll. Wichtige Punkte des Gesetzes sind jedoch noch offen.
Das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) wurde von der Europäischen Kommission im Februar 2022 vorgeschlagen. Damit sollen Unternehmen für Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang ihrer Wertschöpfungskette zur Verantwortung gezogen werden können.
Das vorgeschlagene Gesetz würde große Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro und kleinere Unternehmen, die in Risikosektoren tätig sind, dazu verpflichten, Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße in ihrer Wertschöpfungskette zu erkennen, zu verhindern und abzumildern.
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