In den Trilog-Verhandlungen der EU zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) haben der EU-Rat und EU-Parlament eine vorläufige Einigung erzielt. Die CSDDD zielt darauf ab, umfassende Sorgfaltspflichten für Unternehmen vorzuschreiben, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt anzugehen und zu mildern. Die guten Neuigkeiten: Mit dem LkSG, das seit Januar 2023 in Kraft ist, dürften viele deutsche Unternehmen bereits eine gute Basis für die CSDDD haben.
Was bedeutet die CSDDD für Unternehmen?
Anwendungsbereich der CSDDD:
- Große EU-Unternehmen: Betrifft EU-Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro.
- Mittelgroße Unternehmen: Schließt Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro ein, insbesondere in Hochrisikosektoren.
- Nicht-EU-Unternehmen: Gilt für außereuropäische Unternehmen mit einem Nettoumsatz von 300 Millionen Euro in der EU.
- Indirekte Auswirkungen: Obwohl hauptsächlich auf große Unternehmen abzielend, betrifft die Richtlinie auch kleinere Unternehmen indirekt durch ihre Verbindungen zu größeren Unternehmen.
- Einbeziehung des Finanzsektors: Vorläufig ausgeschlossen, mit einer Überprüfungsklausel für eine mögliche spätere Einbeziehung.
Verpflichtungen der Unternehmen:
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht: Identifizierung, Bewertung, Verhinderung, Minderung und Behebung von negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt.
Beendigung schädlicher Geschäftsbeziehungen: Beenden von Beziehungen zu Partnern, die negative Auswirkungen verursachen, falls diese nicht gelöst werden können.
Zusätzliche Verantwortlichkeiten: Einrichtung eines Beschwerdemechanismus und effektive Kommunikation der Sorgfaltspflichten.
Übergangsplan für den Klimawandel: Unternehmen müssen einen Plan zur Minderung des Klimawandels in Übereinstimmung mit dem Pariser Abkommen entwickeln und umsetzen.
Öffentliche Beschaffung:
Das Abkommen sieht vor, dass die Einhaltung der CSDDD als Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen herangezogen werden kann.
Durchsetzung und Haftung:
- Durchführen von Inspektionen, Untersuchungen und Verhängen von Strafen, einschließlich Geldbußen von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes.
- Strafen bei Nichteinhaltung umfassen Geldbußen und einstweilige Verfügungen, mit Schwerpunkt auf Stakeholder-Engagement im Sorgfaltspflichtprozess. Betroffene Personen und Organisationen können innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren Schadensersatzansprüche geltend machen.
Nächste Schritte: Die vorläufige Vereinbarung vom 14. Dezember 2023 wartet auf formelle Zustimmung und Annahme. Die Umsetzung folgt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt. Unternehmen sollten sich auf die Einhaltung vorbereiten und sektorspezifische sowie nationale Gesetzgebung beobachten.
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