ESG Regulations Round-Up #11 (September)

September 18, 2025 EcoVadis DE

In dieser Septemberausgabe befassen wir uns mit den neuesten Entwicklungen, die die Nachhaltigkeitslandschaft von Unternehmen prägen. Von neuen „Schnelllösungen” in der EU bis hin zu einem Wandel in Singapur – diese Neuerungen signalisieren einen globalen Trend, ehrgeizige Klimaziele mit der Notwendigkeit vereinfachter, pragmatischer Vorschriften in Einklang zu bringen.

EU beschließt „Quick Fix“ für CSRD für Unternehmen der ersten Welle

Die Europäische Kommission hat eine gezielte „Schnelllösung“ für Unternehmen verabschiedet, die bereits gemäß der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) Bericht erstatten – die sogenannten „Wave-One“-Unternehmen. Diese gezielte Vereinfachung bietet eine notwendige Atempause für bestimmte Mindestanforderungen für die Geschäftsjahre 2025 und 2026, während die EU ihre umfassenderen Bemühungen zur Straffung der Berichts- und Sorgfaltspflichten im Rahmen des Omnibus-Vereinfachungspakets fortsetzt.

Konkret müssen „Wave-One“-Unternehmen während dieses Zeitraums nicht alle Informationen zu Themen wie Biodiversität und Ökosysteme (E4), Arbeitnehmenden in der Wertschöpfungskette (S2), betroffene Gemeinschaften (S3) sowie Verbraucher und Endnutzenden (S4) offenlegen.

Der delegierte Rechtsakt wird nach seiner Verabschiedung dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament vorgelegt, die zwei Monate Zeit haben, um Einwände zu erheben. Wenn keine Einwände vorliegen, tritt der Rechtsakt drei Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft und gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. 

Transatlantische Verhandlungen: Stabilisierung des Handels und Behandlung von Nachhaltigkeitsvorschriften

Um den transatlantischen Handel und Investitionen zu stabilisieren, haben die EU und die USA eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der ein neuer Rahmen skizziert wird. Der Schwerpunkt liegt zwar auf Zöllen, aber die gemeinsame Erklärung befasst sich auch direkt mit mehreren wichtigen EU-Nachhaltigkeitsvorschriften, darunter die CSRD, die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD), die Entwaldungsverordnung (EUDR) und der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Die EU hat sich bereit erklärt, mit den USA zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass diese Richtlinien „keine unangemessenen Beschränkungen für den transatlantischen Handel darstellen”. Diese Verpflichtung steht im Einklang mit den bestehenden Bemühungen der EU, ihren Nachhaltigkeitsrahmen zu vereinfachen und zu straffen, wie im Omnibus-Vereinfachungspaket zu sehen ist.

Die EU hat sich außerdem verpflichtet, allen Unternehmen zusätzliche Flexibilität bei der Umsetzung des CBAM zu gewähren und sich über die CSDDD und die EUDR auszutauschen, um sicherzustellen, dass diese keine unnötigen Handelshemmnisse schaffen. Die offizielle Position der EU lautet, dass diese Gespräche weder zu Änderungen ihrer internen Vorschriften noch zu einer bevorzugten Behandlung von US-Unternehmen führen werden.

Deutschland löst Versprechen zum LkSG ein

Die deutsche Regierung treibt ihren Plan zur Vereinfachung des Lieferkettengesetz (LkSG) voran. Die vorgeschlagenen Änderungen, die voraussichtlich vom Kabinett gebilligt werden, würden die allgemeine Meldepflicht für Unternehmen abschaffen und Sanktionen ausschließlich auf schwerwiegende Verstöße konzentrieren. Auch wenn dies wie eine erhebliche Verringerung der Verpflichtungen erscheinen mag, bleiben die zentralen Sorgfaltspflichten des Gesetzes bestehen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) behält seine Aufsichtsbefugnis und wird die Unternehmen weiterhin überwachen. Einige Unternehmen haben bereits Anfragen des BAFA zu ihren Sorgfaltspflicht-Managementsystemen erhalten, was deutlich macht, dass die Durchsetzung nicht eingestellt wird. Auch wenn eine Vereinfachung des Rahmens in Aussicht steht, wird die zugrunde liegende Verpflichtung zur Sorgfaltspflicht daher wichtiger denn je sein.

Lesen Sie auch LkSG und CSRD in Deutschland - Status Quo und Ausblick.

Anzeichen für weitere CBAM-Reformen

Bei einem kürzlich stattgefundenen Treffen haben sich der französische Präsident Emmanuel Macron und der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz dazu verpflichtet, die bilaterale Zusammenarbeit im Energiebereich zu stärken und gemeinsame politische Vorschläge zur Änderung der EU-Energieregeln zu verfolgen. Sie haben außerdem zugesagt, das CBAM im Rahmen seiner Überprüfung im Jahr 2025 zu reformieren und die grenzüberschreitende Energieinfrastruktur zu stärken.

Unterdessen hat die Europäische Kommission einen eigenen „Call for Evidence” gestartet, um Beiträge von Interessengruppen zu den technischen Anforderungen für das CBAM zu sammeln. Die Konsultation konzentriert sich auf drei Schlüsselbereiche: die Berechnung der in den erfassten Waren enthaltenen CO2-Emissionen, die Angleichung der CBAM-Zertifikate an die kostenlosen CO2-Zertifikate des EU-Emissionshandelssystems (ETS) und die Regeln für die Anerkennung von CO2-Preisen, die bereits in Nicht-EU-Ländern gezahlt wurden. Die Konsultation ist bis zum 25. September für Rückmeldungen geöffnet.

Singapur verlängert Fristen für Nachhaltigkeitsberichterstattung

An anderer Stelle haben die singapurische Rechnungslegungs- und Unternehmensaufsichtsbehörde (ACRA) und die Singapore Exchange Regulation (SGX RegCo) nach Widerstand seitens der Wirtschaft einen schrittweisen Ansatz für die obligatorische Klimaberichterstattung angekündigt. Dieses abgestufte System verzögert die Berichtspflichten für kleinere Unternehmen erheblich und gibt ihnen mehr Zeit, Kapazitäten aufzubauen, während die größten Unternehmen weiterhin eine Vorreiterrolle übernehmen müssen.

Gemäß den neuen Vorschriften müssen die größten börsennotierten Unternehmen, insbesondere die 30 Unternehmen im Straits Times Index (STI), ihren ursprünglichen Zeitplan einhalten und ab dem Geschäftsjahr 2025 mit der vollständigen Offenlegung von Klimadaten (einschließlich Strategie, Risiken und Chancen) und ab dem Geschäftsjahr 2026 mit der obligatorischen Berichterstattung über Scope-3-Emissionen beginnen. Für alle anderen börsennotierten Unternehmen bleibt die Berichterstattung über Scope-1- und Scope-2-Emissionen für das Geschäftsjahr 2025 obligatorisch.

Für eine beträchtliche Anzahl von Unternehmen wurde der Zeitplan jedoch verschoben. Nicht im STI gelistete Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von über 1 Milliarde SGD müssen ihre vollständige Offenlegung klimabezogener Informationen bis zum Geschäftsjahr 2028 verschieben, wobei Scope 3 weiterhin freiwillig bleibt. Die größte Verzögerung betrifft kleinere Unternehmen, darunter nicht börsennotierte Unternehmen mit einem Umsatz von über 1 Milliarde SGD und börsennotierte Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 1 Milliarde SGD. Diese Unternehmen müssen erst im Geschäftsjahr 2030 vollständige Klimadaten offenlegen und erhalten somit eine fünfjährige Übergangsfrist. Für diese Unternehmen bleibt die Berichterstattung über Scope 3 freiwillig. 

Dieser schrittweise Ansatz bietet Unternehmen einen klaren Fahrplan, um ihre Fähigkeiten zur Klimaberichterstattung schrittweise auszubauen und sich an den langfristigen Nachhaltigkeitszielen Singapurs auszurichten.

Über den Autor

EcoVadis DE

EcoVadis ist ein zweckorientiertes Unternehmen, das sich zum Ziel gesetzt hat, Nachhaltigkeitsinformationen in jede Geschäftsentscheidung weltweit einzubinden. Mit globalen, vertrauenswürdigen und umsetzbaren Ratings vertrauen Unternehmen jeder Größe auf die detaillierten Erkenntnisse von EcoVadis, um ESG-Vorschriften einzuhalten, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Nachhaltigkeitsleistung ihres Unternehmens und ihrer Wertschöpfungskette in 250 Branchen und 185 Ländern zu verbessern.

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