Jeden Monat erhalten Sie in unserem ESG Regulations Round-Up einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsgesetzgebung weltweit.
Diesen Monat entwickelt sich das regulatorische Umfeld für Unternehmensnachhaltigkeit weiter dynamisch – mit bedeutenden Neuerungen aus aller Welt. Während die EU bestehende Richtlinien überdenkt, führen andere Regionen neue und strengere Anforderungen ein.
CBAM: Vereinbarung entlastet 90 % der Unternehmen von der CO₂-Einfuhrabgabe
Im Rahmen der Reparatur des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) haben das EU-Parlament und der Rat eine Vereinfachung beschlossen. Rund 90 % der Importeure – vornehmlich KMU und Gelegenheitsimporteure – profitieren künftig von der Befreiung von direkten Pflichten durch eine neue Freigrenze von 50 Tonnen CO₂ pro Importeur und Jahr. Gleichzeitig bleibt sichergestellt, dass 99 % der gesamten CO₂‑Emissionen aus kohlenstoffintensiven Importen wie Eisen, Stahl, Aluminium und Zement unter die CBAM-Regelung fallen.
Fürunternehmen, die weiterhin CBAM‑pflichtig sind, wurden zusätzliche Erleichterungen vereinbart: ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren, klarere Emissionsberechnung und Verifikationsregeln. Zudem wurde der Kauf von CBAM-Zertifikaten von 2026 auf Februar 2027 verschoben. Die jährliche Berichterstattung verschiebt sich auf Ende August, um den Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben.
Südkorea bringt HREDD-Gesetz erneut ein
Am 13. Juni 2025 wurde dem südkoreanischen Parlament der „Gesetzentwurf zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt für nachhaltiges Unternehmensmanagement“ erneut vorgelegt. Ursprünglich im September 2023 eingebracht und nach zweijähriger Überarbeitung wieder aufgegriffen, verpflichtet das Gesetz größere Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz über KRW 200 Milliarden (rund 150 Mio $) zu verbindlicher Sorgfaltspflicht in Menschenrechts- und Umweltfragen entlang ihrer globalen Lieferketten. KMU bleiben vom direkten Anwendungsbereich ausgenommen. Damit würde Südkorea das erste Land in der Region sein, das eine solche rechtliche Grundlage für Unternehmensverantwortung schafft.
Green Claims Directive in der Schwebe angesichts EU-Vereinfachungsdebatte
Die Europäische Kommission hat die Arbeiten an der Green Claims Directive ausgesetzt. Ziel der Richtlinie ist es, Unternehmen zur Verifizierung ihrer Umweltangaben zu verpflichten.
Dieser Rückzug erfolgt im Rahmen des Omnibus‑Vereinfachungspakets der Kommission, das zahlreiche Umweltmaßnahmen überarbeitet – inklusive des Carbon Border Taxes. Eine besondere Rolle spielte ein Brief der EVP, der sich gegen die Direktive aussprach. Anhänger der Vereinfachung sehen darin eine notwendige Wettbewerbsstärkung für die Industrie, doch Gegner warnen vor einer Gefährdung der ambitionierten EU‑Umweltziele. Zwar hat die Kommission nun ihr Engagement für den Vorschlag bekräftigt, doch die durch die Ereignisse der letzten Woche entstandene Unsicherheit hat den Fortschritt ins Stocken gebracht.
Die polnische Ratspräsidentschaft, die derzeit die Verhandlungen im Namen der EU-Mitgliedsstaaten führt, hat die weiteren Diskussionen mit der Begründung unterbrochen, dass die Kommission Klarheit schaffen müsse.
EFRAG erhält Fristverlängerung zur ESRS-Überarbeitung
Die Europäische Beratergruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) erhielt eine Fristverlängerung für ihre technische Stellungnahme zur Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Statt dem 31. Oktober wurde die Frist auf den 30. November verschoben. Zugleich wird die öffentliche Konsultationsphase von ursprünglich 30–45 auf 60 Tage verlängert – von Ende Juli bis Ende September 2025.
Ziel ist es, über 50 % der ESRS-Datenpunkte zu kürzen, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse zu prüfen und die Standards stärker mit den ISSB-Vorgaben zu harmonisieren („fair presentation“).
EU‑Rat einigt sich auf Positionen zu CSRD‑ und CSDDD‑Reformen
Der Rat der EU-Mitgliedstaaten hat eine Verhandlungsposition zu Reformen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) beschlossen. Diese gehören zum Omnibus‑Vereinfachungspaket der Kommission (Februar 2025) – mit dem Ziel, bürokratische Hürden für KMU zu senken, ohne die Kernziele der Nachhaltigkeit zu schwächen.
Kaliforniens Klimaberichterstattung startet 2026
Weniger als sechs Monate bleiben Unternehmen Zeit: Kalifornien plant 2026 mit verpflichtenden Klimaberichten auf Grundlage der Daten für 2025. Die California Air Resources Board (CARB) hat in einem öffentlichen Workshop bestätigt, dass die Fristen „stabil“ sind. Betroffen sind unter anderem:
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SB 253: Unternehmen mit über 1 Mrd $ Umsatz müssen ab 2026 Scope‑1‑ und 2‑GHG‑Emissionen berichten (Scope 3 ab 2027).
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SB 261: Unternehmen mit mindestens 500 Mio $ Umsatz müssen ab dem 1. Januar 2026 alle zwei Jahre einen klimabezogenen Finanzrisikobericht einreichen.
VAE erlassen umfassendes Klimagesetz
Seit dem 30. Mai 2025 gilt in den Vereinigten Arabischen Emiraten ein bundesweites Klimagesetz. Öffentliche Stellen und bestimmte private Unternehmen müssen seither jährlich ihre Treibhausgasemissionen messen und Klimaanpassungspläne erstellen. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 2 Millionen Dirham (~550 000 $). Das Gesetz schreibt zudem vor, dass Emissionsreduktionen mit den nationalen Zielen (Net Zero bis 2050) und dem Pariser Abkommen übereinstimmen.
Spanien führt Treibhausgas-Berichtspflichten ein
Mit dem Königlichen Dekret 214/2025, in Kraft seit dem 12. Juni 2025, schreibt Spanien große Unternehmen und öffentliche Stellen verbindlich vor, jährlich Scope‑1‑ und 2‑GHG‑Emissionen zu berichten. Die Daten müssen auf der Website oder im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht werden. Scope‑3‑Berichte sind derzeit freiwillig, ab 2028 für öffentliche Stellen verpflichtend. Zudem ist ein quantifizierter Emissionsreduktionsplan mit mindestens fünfjährigem Zeithorizont vorgeschrieben, ausgerichtet an Pariser und nationalen Klimazielen.
UK konsultiert ISSB‑basierte Nachhaltigkeitsstandards
Die britische Regierung führt derzeit eine Konsultation zu neuen Sustainability Reporting Standards (SRS) durch, die sich an den ISSB‑Standards IFRS S1 und S2 orientieren. Der Entwurf integriert internationale Klassifikationen und nutzt SASB-Sektornormen optional („may“ statt „shall“), um eine Balance zwischen globaler Vergleichbarkeit und nationaler Praktikabilität zu halten. Die Konsultation läuft bis zum 17. September.
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